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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Wohngeldberechnung erfordert aussagekräftige Daten

Behörden müssen ihrer Wohngeldberechnung aktuelle Mietspiegel zugrunde legen. In Orten ohne Mietspiegel sind aussagekräftige Daten vorzulegen, aus denen sich das Mietniveau berechnen lässt. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Celle ein Urteil der ersten Instanz aufgehoben und den Wohnkostenzuschuss für eine dreiköpfige Familie um zehn Prozent erhöht.

 

Die dem alten Urteil zugrundeliegende Wohngeldtabelle aus dem Jahre 2001 sei veraltet. Zudem genüge es bei der Beurteilung von Wohngeldzuschüssen nicht, wenn die Behörden auf eine billigere Wohnung hinweisen. Es sei für die Betroffenen nicht zumutbar, ständig umziehen zu müssen, erklärte der Richter. (AZ: L 7 AS 332/07)




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