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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Neuregelungen für Rentner

Am 1. April 2004 treten folgende Änderungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft:

Voller Pflegeversicherungsbeitrag für Rentnerinnen und Rentner

Künftig tragen die Rentnerinnen und Rentner den vollen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent, statt wie bisher nur zur Hälfte. Das bedeutet für die Rentenversicherung eine jährliche Entlastung von rund 1,6 Mrd. Euro. Für das Jahr 2004 entstehen anteilig, da die Rentenzahlung erst ab 1. April verschoben wird, Einsparungen von 1,2 Mrd. Euro. Auch die Beschäftigten zahlen den vollen Pflegeversicherungsbeitrag, da sie mit Ausnahme von Sachsen auf einen Feiertag verzichten. Wie sich die Neuregelung im Einzelfall auswirkt, hängt von der jeweiligen Rentenhöhe ab. 

Hier einige Beispielrechnungen: 

Bei einer Bruttorente von monatlich 800,- Euro erhöht sich der Pflegebeitrag von 6,80 Euro auf 13,60 Euro. Bei einer Rente von 1.200,- Euro im Monat steigt der Beitrag von 10,20 Euro auf 20,40 Euro.

Bei Rentnerinnen und Rentnern, die Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung erhalten, gleicht die Grundsicherung den höheren Pflegeversicherungsbeitrag aus. 

Zeitnahe Weitergabe von Beitragssenkungen der Krankenkassen

Bereits zum 1. April werden vier bis fünf Millionen Rentnerinnen und Rentner von den Senkungen der Krankenkassenbeiträge zum 1. Januar 2004 profitieren können. Bis zum Sommer dieses Jahres werden dann insgesamt rund sieben Millionen Rentnerinnen und Rentner in den Genuss sinkender Krankenkassenbeiträge kommen.

Rentenauszahlung einen Bankarbeitstag später

Ebenfalls ab April 2004 werden die Renten an alle bisherigen Rentnerinnen und Rentner am letzten Bankarbeitstag des Vormonats ausgezahlt und überwiesen, statt wie bisher am vorletzten. Die Banken sind verpflichtet, die Rentenzahlung an dem Tag gutzuschreiben, an dem sie die Gelder von der Rentenversicherung erhalten.

Neurentnerinnen und Neurentner erhalten ihre Rente am Monatsende

Neurentnerinnen und Neurentner, deren Renteneintritt im April 2004 oder später beginnt, bekommen ihre Rente am Monatsende ausgezahlt. Damit erfolgt eine Angleichung an die aus dem Erwerbsleben, dem Bezug von Arbeitslosen- oder Krankengeld bekannte Auszahlungspraxis. Dies führt zu einer jährlichen Entlastung der Rentenversicherung von rund 750 Mio. Euro. Im Jahr 2004 entstehen anteilig Einsparungen von rund 560 Mio. Euro. Für alle bisherigen Rentnerinnen und Rentner bleibt es bei der Rentenzahlung im Voraus. (Quelle:BMGS)

Weitergehende Texte und Beispiele können Sie hier als PDF-Dokument [30 kB] herunterladen.




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