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Barrierefreiheit: SoVD schult Mitglieder / Zwischenbericht

An 4 ganztägigen Veranstaltungen werden in Theorie und Praxis Themen zur Barrierefreiheit aufgegriffen, erörtert und auf rechtliche Grundlagen verwiesen sowie Regelwerke vorgestellt. Das Ganze wird durch Impulsvorträge abgerundet.

Für die praxisnahe Erörterung vor Ort hat freundlicherweise „cebus Celle“ ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt.

Nach dem nun die ersten 2 Tage gelaufen sind, ist erfreut festzustellen, dass in der Tat ein Thema aufgegriffen wurde, das welches unter den Nägeln brennt. Mit großem Interesse haben sich Kursteilnehmer im Dialog mit dem Thema auseinandergesetzt und die örtliche Presse hat ganztägig einen Seminartag begleitet und in Text und Bild berichtet. Bis hierher ein voller Erfolg für den KV Celle und den SoVD insgesamt. Behandelt wurden bisher die Bereiche ÖPNV-Fahrzeuge und Haltestellen. Straßen, Wege und Plätze sowie Innenbereiche von öffentlich zugänglichen Gebäuden folgen.

Schulungsinhalt und Problemstellung nachstehend:

Um das  Leben mobil eingeschränkter  Menschen beschwerdefreier zu machen und Ihnen selbst bestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben zu sichern hat sich der SoVD neben seinen anderen Schwerpunktbereichen (Rente, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Pflege, Sozialhilfe, Grundsicherung, Behinderung u. A. mehr) auch des Themas „Barrierefreiheit“ in öffentlichen

Bereichen und des ÖPNV angenommen.

Was aber bedeutet in diesen Zusammenhang „Barrierefreiheit“?

Ø  Ist ein Fußgängerbereich aufgrund dessen, dass dort KFZ- Verkehr nicht stattfindet barrierefrei?

Ø  Bedeutet die Nullabsenkung von Bordsteinen „Barrierefreiheit“?

Ø  Sind verkehrsberuhigte Baugebiete oder Tempo 30-Zonen per se barrierefrei?

Ø  Wann ist eine Bushaltestelle barrierefrei?

Ø  Wie steht es um „Barrierefreiheit“ von Eingangsbereichen und im Inneren von öffentlich zugänglichen Gebäuden?

Fragen die immer wieder gestellt und unterschiedlich  interpretiert werden. Auch brauchen unterschiedliche „Handicaps“ ein verschiedenes Herangehen an Barrierefreiheit. So braucht z.B. der blinde Mensch eine fühlbare/tastbare Führung, während der Rollstuhl- oder Rollatornutzer eher des ebenen Untergrunds und taube Menschen wiederum  der visuellen Führung bedürfen.

Im Landkreis Celle leben- wie auch landesweit- ca. 30 bis 35% Menschen mit mobilen Einschränkungen.

Zu denen die mit mobilen Einschränkungen infolge motorischer, sensorischer und/oder mentaler Behinderung leben müssen (ca. 10%) gelten z. B. auch Kinder und Kleinwüchsige, ältere Menschen, schwangere Frauen, Personen mit Kinderwagen oder Gepäck sowie vorübergehend in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Menschen (ca.25%) als mobil eingeschränkt. Für den Landkreis Celle also gut 60 000 Menschen die zumindest teilweise in Ihrer Mobilität gehandicapt sind. Eine gewaltige Zahl die deutlich macht, wie viele Menschen insbesondere auf ein gut funktionierendes Miteinander im öffentlichen Straßenverkehr angewiesen sind.

Das Schulungsangebot greift die Probleme auf, soll in die Lage versetzen Mängel aufzuzeigen und auf Grundsätzliches zur Herstellung von „Barrierefreiheit“ hinzuweisen.

Bernd Skoda

2. Kreisvorsitzenden SoVD KV Celle

Berater Barrierefreiheit